Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung muss eine bestimmte Voraussetzung erfüllt sein:
Eine Verfügung über diese Feuerbestattung des Verstorbenen oder der Angehörigen ist ebenso wichtig.
Die Leiche bzw. der Verstorbene wird auf dieser Art durch die heiße Luft (800 Grad) verbrannt. Am Ende des Vorgangs fängt eine Aschekaspel die Asche des Verstorbenen auf. Anschließend wird diese Kaspel mit dem Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung versehen. In einer weiteren Urne wird die Kaspel dann verschlossen.
Folgende Grabmöglichkeiten bieten wir an:
- Rasenreihengrab für Urnenbeisetzungen
Die Grabstätten befinden sich auf einem einheitlichen Rasenfeld ohne Kennzeichnung des jeweilgen Grabes, individuellen Grabschmuck oder Grabmale. Die Lage der Grabstätte kann nicht ausgesucht werden. Auf Wunsch kann der Name des Verstorbenen auf zentral gelegenen Steinplatten eingraviert werden. Blumenschmuck ist nur während der Beisetzung und ca. 2-3 Wochen danach möglich. Anschließend wird der Blumenschmuck wieder entfernt. Die Pflege obliegt alleine der Friedhofsverwaltung.
- Wahlgräber für Urnenbeisetzungen
Urnenwahlgräber sind Grabstätten für 3 bis maximal 5 Urnen. Die Lage der Grabstelle kann selbst ausgesucht werden. Eine Urnen-Wahlgrabstätte für 3 Urnen ist ca. 80x80 cm groß und Nutzungsrecht liegt bei 30 Jahren. Die Urnengrabstätte für bis 5 Urnen ist ca. 100x100 cm groß und das Nutzungsrecht liegt bei 30 Jahren. Nach Ablauf der Zeit kann man eine Verlängerung beantragen und erwerben.
- Reihengrab für Urnenbeisetzungen
Die Reihengräber sind Einzelgrabstätten für jeweils nur eine Urne. Nach Ablauf der 20 Jahre kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden und das Grab wird eingeebnet.
Urnenreihengräber sind 60x60 cm groß und einheitlich mit Granitpflaster eingefasst. Die Grabpflege erfolgt hierbei durch den Nutzer. Die Grabstelle könnte auch komplett abgedeckt werden.